Beitragsordnung ab dem 01.01.2026
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person (inkl. öffentlich-rechtlicher juristischer Personen) sowie Personengesellschaft werden, die die Ziele des Vereins nextMG unterstützt (siehe Satzung und Beitragsordnung). Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder. Fördernde Mitglieder werden vom Vorstand ernannt.
Beiträge gelten jährlich.
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Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile, sagte Aristoteles. Aber um als Digitalinitiative stark und sichtbar zu sein, brauchen wir viele Mitstreiter und Mitgestalter. Nur so ergibt die Summe eine Stimme, die gehört wird. Wir, das sind der Vorstand, die Mitglieder, die Förderer, möchten etwas bewirken:
NextMG – mitgestalten statt zusehen, eingreifen statt geschehen lassen.
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